BK-Hausverwaltung

Verwaltung von Wohn-, Gewerbe- und Mietobjekten

Was macht eigentlich ein Immobilienverwalter den ganzen Tag?
Wofür bekommt er Geld?
Haben Sie sich diese Fragen auch schon gestellt?

Das sieht der Eigentümer Das sieht ein gut informierter Eigentümer Leistungen der Hausverwaltung, die der Eigentümer nicht sieht

(Quelle: Bundes-Fachverband Wohnungsverwalter e.V.)

"Der Verwalter hat eine Vielzahl von Aufgaben zu bewältigen. Er hat in bestimmten Angelegenheiten kraft Gesetz die Stellung eines Vertreters der Eigentümergemeinschaft".

"Die Vielfalt dieser Aufgaben erfordert Qualifikation und Erfahrung auf den verschiedensten Gebieten. Dies Reicht von rechtlichen bis hin zu technischen Fragen. Dies erfordert auch sehr viel an psychologischem Einfühlungsvermögen, an Verhandlungsgeschick, um die Interessen der verschiedenen Wohnungseigentümer möglichst auf einen Nenner zu bringen.
Der Verwalter ist schließlich auch der Mittler im oft schwierigen Spannungsfeld zwischen Eigentümer und Mieter."

Nach § 27 WEG gehören zu diesen Aufgaben:

Allgemein

  • Zeitnahe Gesamt- und Einzelabrechnung der Betriebs- und Nebenkosten für die Eigentümer
  • Erstellung des Wirtschaftsplanes
  • Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung
  • Einstellung der für den Erhalt der Anlage erforderlichen Arbeitskräfte (z.B. Hausmeister / Reinigungspersonal
  • Abrechnung der Personalkosten
  • Vertretung der Eigentümergemeinschaft gegenüber Dritten
  • Durchsetzung der Hausordnung und Gemeinschaftsordnung
  • Beschlusssammlung

Technik

  • Regelmäßige Begehungen der Wohnanlage (zusätzlich vor den Eigentümerversammlungen mit dem Verwaltungsbeirat
  • Laufende Schadenskontrolle und Ermittlung des Instandsetzungsbedarfes
  • Veranlassung und Überwachung der notwendigen Reparaturmaßnahmen
  • Kostenkontrolle (bei größeren Maßnahmen erfolgt die Einholung von Angeboten und Absprache mit dem Verwaltungsbeirat, sofern nicht ein Beschluss durch die Eigentümerversammlung erforderlich ist)
  • Abschluss aller notwendigen Wartungsverträge und Versicherungen

Finanzen

  • Hausgeldeinzug und Kontoführung für Eigentümergemeinschaft
  • Anlage der Instandhaltungsrücklage in Absprache mit den Verwaltungsbeiräten
  • Gerichtliches und privatrechtliches Mahnwesen

Mietverwaltung

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Sie vermieten eine oder mehrere Wohnungen, weil Sie damit bestimmte Ziele verfolgen: Geldanlage, Erträge oder Altersvorsorge. Eines wollen Sie jedoch auf keinen Fall: zusätzliche Arbeit und Ärger mit Ihrer Immobilie.

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  • Anlage des Kautionssparbuchs
  • Wohnungsabnahme
  • Wohnungsübernahme
  • Veranlassung von Instandhaltung / Instandsetzung der Wohnung im Bedarfsfall
  • Erstellung der Betriebskostenabrechung
  • Hausmeister-Service, z.B. für
    • Haus- und Gartenpflege
    • Kleinreparaturen
    • Renovierung bei Mieterwechsel